Sozialversicherungen Schweiz für Menschen mit Hirninfarkten
Persönliche Erfahrungen, Wissen und Umgang mit Sozialversicherungen in der Schweiz für Menschen mit Hirninfarkten oder anderen Beeinträchtigungen.
Die auf dieser Webseite verfügbaren Inhalte über Sozialversicherungen dienen ausschliesslich Informationszwecken und enthalten persönliche Erfahrungen, die keine rechtliche Beratung darstellen.
Der Umgang mit Behörden kann, besonders in ohnehin schwierigen Situationen, äusserst belastend und zeitaufwendig sein. Aus diesem Grund empfehle ich dringend, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei Fragen zum korrekten Umgang mit Sozialversicherungen.
Detaillierte Informationen zu den Sozialversicherungen, direkte Ansprechpartner, Dokumente, Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Seite der Informationsstelle AHV/IV.
Hilflosenentschädigung
- Personen, die für alltägliche Grundverrichtungen wie das Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen oder die persönliche Hygiene auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, werden gemäss den Richtlinien der (IV) als „hilflos“ eingestuft. Dieser Status berechtigt sie zum Bezug einer Hilflosenentschädigung.
- Darüber hinaus werden volljährige Versicherte, die permanent auf eine lebenspraktische Begleitung im eigenen Zuhause angewiesen sind, ebenfalls als hilflos betrachtet.
- Ferner wird die Notwendigkeit einer besonders intensiven Pflege oder Beaufsichtigung in die Beurteilung miteinbezogen. Abhängig vom Grad der Hilflosigkeit gelten drei Abstufungen der Schwere: leicht, mittel und schwer. Diese Einstufung ist massgeblich für den Umfang der gewährten Entschädigung.
Gut zu wissen betr. Hilflosenentschädigung:
- Die Hilflosenentschädigung kann als erstes bereits vor der Zusprache einer IV und der Beantragung der EL beantragt werden.
- Der Anspruch einer Hilflosenentschädigung entsteht grundsätzlich nach Ablauf eines Wartejahres und kann maximal 12 Monate rückwirkend ab Geltendmachung ausbezahlt werden.
- Die Meldepflicht bei der Änderung in persönlichen Verhältnissen sollten beachtet werden.
Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sind eine wichtige Unterstützung, wenn die Renten und das Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Personen, die sich in dieser Situation befinden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV bilden die EL das soziale Fundament der Schweiz.
Die Auszahlung der Ergänzungsleistungen erfolgt durch die Kantone und erfolgt in zwei Hauptkategorien:
- Jährliche Leistungen, die monatlich ausgezahlt werden.
- Erstattung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Gut zu wissen betr. Ergänzungsleistungen (EL):
- Ergänzungsleistungen (EL) können nach der Zusprache einer Hilflosenentschädigung und vor der Zusprache der IV beantragt werden.
Invalidenversicherung (IV)
Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). So war es jedenfalls wohl ursprünglich gedacht. Wie die AHV ist sie eine obligatorische Versicherung. Sie hat (eher hatte) zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
Gut zu wissen betr. Invalidenversicherung (IV):
- Sie sollten sich bereits VOR der IV-Beantragung rechtliche Unterstützung (Sozialversicherungsberatung) suchen.
- Die IV benötigt vom RAD (Regionalen Ärztlichen Dienst) eine versicherungsmedizinische Stellungnahme. Danach wird man von der IV wieder informiert. In meinem Fall (Hirnschlag) ging ein angeforderter ärztlicher Bericht zum medizinischen Verlauf vom Neurologen und Neuropsychologen im Krankenhaus LUKS (in meinem Fall ende Oktober 2023) an den RAD und die IV.
- Die IV kann, wie in meinem Fall, zur Klärung der Leistungsansprüche, eine Polydisziplinäre medizinische Untersuchung (allgemeine/innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie) verlangen. Die Wahl der Gutachterstelle erfolgt nach Zufallsprinzip und ging an die estimed AG. In meinem Fall habe ich meine Termine mitte März 2024 erhalten. Meine Termine zur Begutachtung sind im Mai und Juni in Zug, Weisslingen, Männedorf und Basel.
Wegen Unstimmigkeiten und, meiner Meinung nach, hinauszögern des weiteren Vorgehens von dem Vorentscheid, geht es jetzt (September 2024) in die nächste Runde. - Bleiben Sie standhaft. Gerade in Zeiten, in denen Ihre körperliche Gesundheit und Psyche bereits angeschlagen ist, kann der Prozess mit der IV besonders herausfordernd sein. Es ist, ihrer Gesundheit zuliebe wichtig, Geduld und Ruhe zu bewahren.